Abgemildert, aber nicht aufgehoben – Revisionsurteil im Fall Maja T.

Im Revisionsverfahren gegen Maja T. wird die Haftstrafe von acht auf sieben Jahre reduziert. Die Verurteilung bleibt bestehen, eine Überstellung nach Deutschland ist möglich. Auch in Paris gibt es neue Entwicklungen im Zusammenhang mit der antifaschistischen Repression.

30. September, Punkt 9 Uhr: Schwer bewaffnete Polizeibeamte führen Maja T. in den Verhandlungssaal des Berufungsgerichts in Budapest. Mit zusammengebundenen Haaren und im fliederfarbenen Rollkragenpullover schreitet der:die non-binäre Antifaschist:in an den zahlreichen Kamerateams vorbei, das Medieninteresse ist groß. Vor dem Gericht haben sich Unterstützer*innen zu einer Solidaritätskundgebung versammelt. Maja blickt lächelnd zu Familie und Freund:innen, dann beginnt der Vorsitzende Richter Geza Szalai mit der Verlesung des Urteils: die erstinstanzliche Entscheidung wird von acht auf sieben Jahre abgemildert.

Auch die Strafe des Italieners Gabriele M. wir von sieben auf sechs Jahre verringert; das Urteil bezüglich der Deutschen Anna M. bleibt bestehen (zwei Jahre auf Bewährung). Beide befinden sich in ihren Heimatländern und nehmen nicht persönlich an dem Prozess teil. Ihnen und zahlreichen weiteren Personen wird eine Beteiligung an Angriffen auf Neonazis am Rande des sogenannten „Tag der Ehre“ in Budapest im Februar 2023 vorgeworfen, einem jährlichen Aufmarsch der internationalen faschistischen Szene. Weitere (Revisions-)Verfahren gegen Antifaschist:innen im Rahmen des „Budapest-Komplex“ laufen derweil in Düsseldorf, Dresden, Paris und München.

Fehlende Gerechtigkeit

Das Gericht begründet die Abmilderung unter anderem damit, dass sich ein Fall der gefährlichen Körperverletzung nicht nachweisen lasse. Maja T. Und Gabriele M. seien deshalb in diesem Fall lediglich als Tatgehilfen [LP1] [BD2] einzustufen. Außerdem seien die langfristigen Schäden durch die Verletzungen entstanden. Anders als viele Medien kurz nach der Verkündung berichteten, bleibt neben der gefährlichen Körperverletzung der Tatvorwurf der kriminellen Vereinigung bestehen.

Das Gericht stützt sich dabei auf Aussagen von Johannes D., der selbst Teil der Vereinigung gewesen sein soll. D. war im ersten Antifa-Ost-Verfahren nach Vergewaltigungsvorwürfen aus der linken Szene zum Kronzeugen geworden – deutlich bevor Maja T. überhaupt Teil der Vereinigung gewesen sein soll. Ebenfalls sieht das Gericht mit Bezug auf das erstinstanzliche Urteil trotz diverser fragwürdiger Umstände (u.a. unzureichend übersetzte Akten, Fortführung des Verfahrens trotz Hungerstreik) keine Verfahrensfehler.

Ein politisches Urteil

Im Anschluss an die öffentliche Sitzung stellt das Gericht den Antrag für eine Überstellung nach Deutschland. Wenn das zuständige Landgericht Gera einwilligt, kann Maja T. den Rest der Haftstrafe in einem deutschen Gefängnis absitzen. Der rechtspolitische Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen, Helge Limburg, ist bei der Urteilsverkündung vor Ort und fordert eine schnellstmögliche Verlegung nach Deutschland. Er ist erleichtert über die „Abmilderung der überzogenen Straflänge“ und rechnet mit Überstellung Anfang 2027.

Angesichts der schlimmen Haftbedingungen in Ungarn fordert der Bundestagsabgeordnete von dem Landgericht Gera eine deutliche Mehrfachanrechnung der Haftzeit. Richter Geza Szalai hat sich für eine 1:1 Anrechnung der Untersuchungshaftzeit ausgesprochen, die von der siebenjährigen Strafe abgezogen wird. Limburg verweist zudem auf den „gemeinschaftlichen Verfassungsbruch der Berliner Justiz und des Sächsischen Landeskriminalamtes“ bei der illegalen Auslieferung von Maja T. nach Ungarn. Der ebenfalls anwesende Europaabgeordneter der Linke Martin Schirdewan kritisiert nach dem Urteil erneut den „politischen Schauprozess“ in erster Instanz, bei dem der damalige autokratische Regierungschef Viktor Orban höchstpersönlich interveniert habe.

Richter: Geza Szalai

Repression ohne Grenzen

Am Ende der Verhandlung warten noch zahlreiche Angehörige und Unterstützer*innen im Flur des Gerichts bis Maja T. das letzte Mal an ihnen vorbeigeführt wird. Maja verabschiedet sich mit den Worten: „Schön, dass ihr alle da wart“. Eine Stunde später rast ein Gefangenentransport mit quietschenden Reifen an der Solidaritätskundgebung vorbei und Maja wird wieder in das naheliegende Gefängnis gebracht.

Das Urteil steht nicht allein. Am gleichen Tag entschied das Pariser Kassationsgericht, dass der in Italien aufgewachsene, albanische Antifaschist Rexhino „Gino“ A. nach Deutschland ausgeliefert werden soll. Ihm wird ebenfalls eine Beteiligung an den Aktionen rund um den Tag der Ehre 2023 vorgeworfen. Ein vorheriges Urteil lehnte eine Überstellung nach Ungarn ab, die deutsche Generalbundesanwaltschaft scheint jedoch einen sehr großen Verfolgungswillen zu haben und will einen Prozess gegen ihn anstrengen. Die offizielle Begründung hierfür ist, dass unter den vermeintlichen Opfern auch zwei deutsche Neonazis gewesen sein sollen. Dem in Deutschland aufgewachsene Syrer Zaid A., auch Beschuldigter im „Budapest-Komplex“, steht möglicherweise eine Auslieferung nach Ungarn bevor – hier entscheidet das Pariser Gericht am 25. November.

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