Wer Kinder in ihren schwersten Momenten auffängt, trägt eine Verantwortung, die kaum größer sein könnte. Doch was ist diese Verantwortung dem Land Steiermark wert? Offenbar nicht allzu viel.
Der vorliegende Kommentar von Johannes M. (Name von der Redaktion geändert), einem Beobachter des Systems, wirft einen Blick hinter die Kulissen des Heilpädagogischen Zentrums (HPZ) des Landes Steiermark – auf einen Arbeitsalltag zwischen Krisensituationen und enormen Anforderungen. Und auf ein Gehaltssystem, das die Frage aufwirft, ob der tatsächliche Wert dieser Arbeit ansatzweise erkannt wird.
Rund 7500 Menschen sind im steirischen Landesdienst beschäftigt. Wie viel sie verdienen, hängt nicht einfach von ihrer Berufsbezeichnung ab. Entscheidend ist, welchen „Wert“ das Land ihrer Stelle beimisst. Folgt man der Logik des Bundeskanzlers, ist Betreuungsarbeit ohnehin keine richtige Arbeit – und entsprechend unterdurchschnittlich fällt auch der „Wert“ aus, den das Land Sozialpädagog*innen in seinem Dienst zuschreibt.
Insgesamt gibt es 24 Gehaltsklassen im steirischen Landessystem. Welche Stelle welcher Klasse zugeordnet wird, regelt unter anderem die Steiermärkische Einreihungsverordnung (StEVO). Die aktuelle Verordnung reiht etwa Diplomsozialpädagog*innen in sozialen Betrieben des Landes in die Gehaltsklasse ST 12 ein.
Hinter dieser Einstufung steckt ein System analytischer Stellenbewertung, das an das sogenannte „Hay-Modell“ angelehnt ist. Vereinfacht gesagt: bewertet werden soll nicht die Person, sondern die Anforderungen ihrer Stelle. Das System fragt vor allem nach drei Dingen: Wissen, Denkleistung und Verantwortung. Aus diesen Bewertungen entstehen Punkte – und aus den Punkten eine Gehaltsklasse. ST 12 beispielsweise reicht von 328 bis 377 Punkten.
Aber ist das objektiv? Zumal, wenn man bedenkt, dass das „Hay-Modell“ auf privatwirtschaftliche Firmenstrukturen mit Büroarbeit, Profit und Leistungsergebnissen zugeschnitten ist und sich auf ein soziales Gefüge womöglich gar nicht sinnvoll übertragen lässt. Wie wenig menschliche Komponenten oder Berufsgefahren in das Hay-System des Landes einfließen, zeigt ein Urteil des Arbeits- und Sozialgerichtes Graz aus dem Mai 2022.
366 Punkte für soziale Arbeit
In diesem Verfahren klagte eine Sozialarbeiterin des Landes, die – ebenso wie die Sozialpädagog*innen im HPZ – in ST12 eingestuft ist. Sie argumentierte, die behördliche Sozialarbeit sei umfangreicher, anspruchsvoller und insbesondere im Kinderschutz verantwortungsvoller geworden; auch die Ausbildung habe sich grundlegend verändert. Ihre Stelle müsse daher höher bewertet werden.
Das Ergebnis war ernüchternd: Der Sachverständige bewertete die Stelle mit lediglich 366 Punkten. Entscheidend war unter anderem der Ausbildungsgrad. Laut Gericht könne die Tätigkeit auch von einer Person mit einem Diplom der früheren „Akademie für Sozialarbeit“ ausgeübt werden. Im Bereich „Wissen“ fehlten dadurch genau jene Punkte, die für den Sprung auf ST13 – ab 377 Punkten – notwendig gewesen wären. Dass diese Ausbildung seit über 20 Jahren nicht mehr angeboten wird und die Soziale Arbeit längst akademisiert wurde, spielte keine Rolle.
Auch die tatsächlichen Gefahren des Berufs fanden in der Bewertung keinen Niederschlag: aggressive Eltern bei Hausbesuchen, Entscheidungen unter enormem Zeitdruck, Gewaltandrohungen oder Stalking gegenüber Sozialarbeiter*innen. All das blieb außen vor – weil es mit der Stelle und ihren Anforderungen angeblich nichts zu tun hat.
Wie viele „Hay-Punkte“ Sozialpädagog*innen am Heilpädagogischen Zentrum erreichen würden, ist nicht bekannt. Ein direkter Vergleich wäre ohnehin schwierig, denn die Berufsbilder unterscheiden sich deutlich: Sozialarbeiter*innen beraten, koordinieren und führen Gefährdungsabklärungen durch. Sozialpädagog*innen hingegen begleiten Kinder unmittelbar im Alltag, gestalten Tagesabläufe und müssen gerade in Wohngruppen akute Konflikt- und Krisensituationen direkt bewältigen.
Bleibt also die Frage: Wie würde ein Sachverständiger die teils anhaltenden Krisensituationen im HPZ bewerten – und kann das Hay-System diese Verantwortung überhaupt angemessen abbilden?
Wenn „Betreuung“ zur Krisenintervention wird
In der Steiermärkischen Einreihungsverordnung liest sich die Tätigkeit von Diplomsozialpädagog*innen vergleichsweise harmlos: Die Rede ist von fachpädagogischer Förderung, Lern- und Ausbildungsbegleitung, Tagesbetreuung, Beratung und Förderplänen. Auch die Tätigkeit im Heilpädagogischen Zentrum des Landes Steiermark klingt offiziell deutlich nüchterner. Das HPZ sei bloß eine „Einrichtung zur Abklärung und Diagnose“, heißt es auf der Website. Die Pädagog*innen sollen Entwicklungsverläufe dokumentieren und eine Tagesstruktur schaffen.
Der Alltag im HPZ kann für die Betreuenden aber anders aussehen. Denn dort leben Kinder und Jugendliche, deren Verhalten durch schwere Belastungen, Entwicklungsprobleme, Behinderungen oder psychische Auffälligkeiten geprägt sein kann. Kinder, die sich selbst verletzen, andere schlagen, kratzen, bespucken und massive Drohungen aussprechen, bin hin zu Morddrohungen. Kinder, die mit Steinen auf Tiere, Autos oder andere Personen werfen und ihre Zimmer in einem Wutausbruch komplett zerstören. Und dort arbeiten Pädagog*innen, die von einem einzelnen Kind an den Haaren durch die Gänge gezogen werden und regelmäßig mit blauen Flecken und anderen Verletzungen nach Hause gehen. Pädagog*innen, die Situationen erleben, in denen mehrere Erwachsene nötig sind – gelegentlich auch die Hilfe der Polizei –, um ein einzelnes Kind zu sichern. Es gibt Momente, in denen Sozialpädagog*innen gleichzeitig Beziehungsperson, Krisenmanager*in und Schutzschild sein müssen.
Tage voller Herausforderungen
Das ist nicht nur emotional belastend. Es bedeutet Verantwortung. In Sekunden muss entschieden werden: Wie schütze ich das Kind? Wie schütze ich die anderen Kinder? Wie verhindere ich Eskalation? Wann brauche ich Unterstützung? Und wie gelingt es danach, mit genau jenem Kind wieder pädagogisch weiterzuarbeiten?
Hinzu kommen weitere Herausforderungen, etwa die Arbeitszeiten: 24-Stunden-Dienste stehen an der Tagesordnung, doch Teile der Nacht gelten nur als „Bereitschaftsdienst“. Die Beschäftigten müssen vor Ort bleiben, können diese Zeit aber nicht wie reguläre Arbeitsstunden verbuchen. Stattdessen gibt es eine mickrige Nachtdienstpauschale. Schlafen bedeutet dabei nicht Feierabend: Wer in der Einrichtung bleibt, bleibt verfügbar. Verfügbar für Kinder mit Albträumen, Schlafstörungen und Heimweh. Für Kinder, die einnässen, schlafwandeln und gelegentlich nächtliche Fluchtversuche starten.
Vielleicht ist es deshalb wenig überraschend, dass Vollzeit für manche Beschäftigte kaum attraktiv ist. Wer Care-Arbeit bezahlt, als wäre Belastung eine persönliche Berufung, darf sich über Personalprobleme nicht wundern. Oder Herr Stocker?
Der Wert von Verantwortung
Die Diskussion um Einstufungen klingt zunächst technisch: Punktewerte, Einreihungsverordnung, Hay-System. Man könnte meinen, es gehe um einige Tabellenzeilen in einer Landesverordnung. Tatsächlich geht es um etwas Grundsätzlicheres – nämlich darum, die realen Anforderungen in sozialen Berufen sichtbar zu machen und sie entsprechend zu entlohnen.
Wer ein Kind durch eine schwere Krise begleitet, übernimmt Verantwortung. Wer Gewalt deeskaliert, braucht Fachwissen. Wer Entwicklungsverläufe beurteilt und pädagogische Maßnahmen anpasst, erbringt Denkleistung. Wer nach einer Eskalation nicht einfach nach Hause gehen kann, sondern die Beziehung zum Kind weitertragen muss, leistet professionelle Care-Arbeit.
All das sind ausgerechnet jene Kategorien, die das Bewertungssystem des Landes selbst für maßgeblich erklärt: Wissen, Denken und Verantwortung. Kompetenzen, die gefordert, aber nicht entsprechend entlohnt werden. Daher stellt sich abschließend weiterhin die Frage: Was ist uns die Arbeit jener Menschen wert, denen wir die Verantwortung für einige der verletzlichsten Kinder unserer Gesellschaft übertragen?
Foto: Markus Winkler