Die Regierung erklärt „Leistungsfeinde“ und „Integrationsverweigerer“ zum Problem. Mit Jahresbeginn strich sie die Möglichkeit des Zuverdienst bei Bezug von AMS-Leistungen. mosaik-Redakteur Raphael Deindl analysiert die Instrumente einer immer autoritäreren Sozialpolitik.
Bis zum 31. Dezember 2025 durften Bezieher*innen von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe nebenher geringfügig arbeiten und bis zu 511,10 Euro zuverdienen. Mit 1. Jänner 2026 streicht die Regierung diese Möglichkeit – bis auf wenige Ausnahmen. Wer weiter dazuverdient, verliert die Leistung. Die Regel trifft vor allem Frauen mit Kindern sowie Alleinerziehende. Sie beziehen überdurchschnittlich häufig AMS-Leistungen und arbeiten oft geringfügig. 83 Prozent der Alleinerziehenden sind Frauen; sie gehören in Österreich zu den Gruppen, die besonders häufig von Armut betroffen sind.
Stoppt die Leistungsfeinde
Die Regierung begründete ihr Vorhaben damit, dass der Zuverdienst hinderlich sei, möglichst schnell eine reguläre Beschäftigung – natürlich in Vollzeit – aufzunehmen. Von daher sei, wie Wirtschaftsminister Hattmansdorfer betonte, die Möglichkeit des Zuverdienst „leistungsfeindlich“. Nun ließe sich dagegenhalten, dass die Zahl der als „Leistungsfeinde“ klassifizierten Personen doch gering sei, da lediglich 10 Prozent aller Leistungsbezieher*innen einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen. Dies würde jedoch die Begründung für die Streichung untermauern. Problematisch erscheint die Streichung vielmehr deswegen, weil sie nicht nur den neoliberalen Kurs fortschreibt, sondern darüber hinaus auch autoritäre Formen der Sozialpolitik vorantreibt und normalisiert. Autoritär insofern, als der Sozialstaat als „Erziehungsagentur“ auftritt und auf Disziplinierung – auch zukünftiger arbeitsloser Menschen – setzt. Demgegenüber werden die konkreten Umstände und Ursachen für Arbeitslosigkeit weitestgehend ausgeblendet.
Die von der Regierung beschlossene Änderung folgt damit dem Leitbild des aktivierenden Sozialstaats und orientiert sich an sogenannten „workfare“-Ansätzen. Diese zielen darauf ab, die Verfügbarkeit von Arbeitskräften mittels verschärftem Erwerbszwang zu erhöhen. Möglichkeiten wie der Zuverdienst würden dies jedoch verhindern. Leistungsbezieher*innen, so die Annahme, müssen grundsätzlich dazu bereit sein, jede zumutbare Arbeit möglichst schnell – und möglichst in Vollzeit – anzunehmen. Dafür fährt die Regierung Möglichkeiten sozialer Absicherung zurück und erhöht den Druck – mit spürbaren Folgen für Gruppen, die dem Arbeitsmarkt aufgrund von Sorgeverpflichtungen nur eingeschränkt zur Verfügung stehen. In diesem Sinne erweist sich die Abschaffung des Zuverdienst als erzieherische Maßnahme und markiert den nächsten Schritt hin zu einem autoritären workfare-Regime, das auf das Prinzip „work first“ setzt. Dieser Kurs erweitert den staatlichen Zugriff auf bisher ungenutzte Arbeitskraftpotenziale. Gleichzeitig verbucht die Regierung die Maßnahme als Beitrag zur Budgetkonsolidierung.
„Wissenschaft ist das eine, Fakten sind das andere“ (Gerhard Karner)
Die österreichische Regierung übergeht mit ihrer Entscheidung Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung. Letztere weisen darauf hin, dass Möglichkeiten des Zuverdienst insofern positive Effekte mit sich bringen können, als sie die Dauer der Arbeitslosigkeit verkürzen und Chancen auf Folgeanstellungen verbessern. Zugleich weisen sozialwissenschaftliche Studien darauf hin, dass die Streichung von Leistungen wie beim Zuverdienst die Situation von Menschen in prekären Lebenslagen verschärfen, indem sie eine Reihe von Bewährungsproben mit sich bringen. Dies betrifft nicht nur Personen mit Sorgeverpflichtungen, sondern auch ganze Branchen, wie etwa den Kunst- und Kulturbereich. Dieser ist durch prekäre Beschäftigungsverhältnisse und einer stark projektbasierten Arbeit geprägt. Für viele Kunst- und Kulturschaffende galt der geringfügige Zuverdienst bei gleichzeitigem Bezug von AMS-Leistungen daher auch als zentrale Überlebensstrategie, die nun wegbricht. Gerade deshalb fordert die IG Bildende Kunst (Interessenvertretung der bildender Künstler*innen in Österreich), dass ein Zuverdienst zum Arbeitslosengeld weiterhin möglich sein muss.
Integration heißt Verpflichtung – Pflichtverletzung heißt Bestrafung
Neben der Streichung des Zuverdiensts wird die autoritäre Schlagseite der österreichischen Sozialpolitik in den Debatten über vermeintliche „Integrationsverweigerer“ unmittelbar deutlich. Hier geht es weniger um erzieherische Maßnahmen im Sinne von „workfare“, sondern um die Wende zur offenen Strafpolitik – wie sie etwa Loïc Wacquant in seinem Buch „Bestrafung der Armen“ beschreibt. Wie die Bestrafungspolitik aussehen soll, hat Integrationsministerin Claudia Bauer auf einer Pressekonferenz am 21. Jänner wie folgt erklärt: „Wer bei uns leben will, muss Deutsch lernen, muss sich an unsere Werte, an unsere Regeln und Gesetze halten und sich und seine Familie im Idealfall selbst versorgen, d.h. sich um einen Job bemühen.“ Und weiter: „Wer sich nicht daran hält, hat nicht nur mit einer empfindlichen Kürzung der Sozialleistungen zu rechnen, sondern eben auch mit Strafen.“
Was bedeutet das konkret? Asylwerbende sowie asylberechtigte Personen, die Leistungen der Sozialhilfe in Anspruch nehmen möchten, müssen in Zukunft nicht nur eine sogenannte „Wertecharta“ unterzeichnen. Neben der bereits bestehenden Verpflichtung zur Teilnahme an Deutsch- und Wertekursen riskieren Personen, die die Charta ablehnen oder nicht an den Kursen teilnehmen, künftig Geldstrafen in Höhe von mehreren tausend Euro. Das Ziel dieser Politik des Strafens, so Bauer, bestehe darin, die „Mitwirkungspflicht zu stärken“. Auch die SPÖ trägt diesen Kurs mit: Staatssekretär Jörg Leichtfried bezeichnete das Vorhaben vor laufenden Kameras als Rahmen für eine „gelingende Integration, Sicherheit und eine wehrhafte Demokratie“.
Das Land der Leistung, der Arbeit und der Integration
Auch wenn die von der großen Koalition angekündigte Strafpraxis reißerisch und neu klingt, fügt sie sich in eine längere Entwicklung. Autoritäre Tendenzen in der Sozialpolitik – mehr Verschärfung, mehr Verpflichtung – zeichnen sich seit Jahren ab. Erst im Herbst 2023 legte die ÖVP ihren Österreichplan vor, der unter anderem die Verpflichtung von Asylwerber*innen zu gemeinnütziger Arbeit vorsieht. Die entsprechende Verordnung ist seit Juli 2024 in Kraft. Neu ist hingegen der Zuspruch durch SPÖ und NEOS, die diesen Kurs mittragen.
Die Regierung treibt den Sozialstaat in Richtung Disziplinierung und Strafe; eine linke Politik, die dem etwas entgegensetzen möchte, muss Rechte vor Pflichten, Absicherung vor Sanktion, Integration durch Teilhabe fordern. Statt „work first“ braucht es also neben guter Arbeit auch umfangreiche sozialstaatliche Unterstützung für all diejenigen, die darauf angewiesen sind. Hierzu ist es in einem ersten Schritt wichtig zu benennen, dass nicht vermeintlich „leistungsfeindliche“ Anreize oder „Integrationsverweigerer“ den Sozialstaat vor Herausforderungen stellen, sondern die zunehmenden autoritären Tendenzen selbst. Denn sie untergraben wichtige Funktionen kollektiver Absicherung, indem sie Erwerbslose durch verschärften ökonomischen Zwang disziplinieren oder asylsuchende Menschen bei Nichtbefolgung bestrafen – angeblich um Kosten zu sparen und demokratische Werte zu bewahren. Tatsächlich aber mit dem Ergebnis, Unsicherheit, Armut und Ausgrenzung zu produzieren.