Prozesse in ganz Europa, Druck aus den USA: Antifaschist*innen sind in diesem Winter besonders starker Repression ausgesetzt. Nicht nur die direkt Betroffenen, sondern eine ganze Szene fürchtet härtere staatliche Verfolgung. Lucy Perera Krawczyk und Bjarne Duckert geben einen Überblick über den “Winter der Kriminalisierung”.
Bonn, 6. November 2025
Eigentlich soll Hanna S. Anfang November der Bundespreis für Kunststudierende in der Bundeskunsthalle Bonn verliehen werden. Nach Bekanntwerden eines gegen sie laufenden Gerichtsverfahrens im Rahmen des “Budapest-Komplex” entzieht die Jury der 30-Jährigen den Preis in Folge einer rechten Hetzkampagne der AfD, der Bild-Zeitung und rechten Bloggern. Hanna S. wird eine Beteiligung an Angriffen auf Neonazis beim „Tag der Ehre“ 2023 in Budapest vorgeworfen, einem jährlichen Aufmarsch der internationalen faschistischen Szene. Am 26. September verurteilt das Oberlandesgericht München sie in einem Indizienprozess ohne handfeste Beweise erstinstanzlich zu fünf Jahren Haft wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und Körperverletzung. Der Generalbundesanwalt hat sogar auf versuchten Mord plädiert.
Aufgrund der Nichtauszeichnung zeigt sich große Solidarität in der Bundeskunsthalle. Rund 50 Unterstützer*innen machen mit T-Shirts auf ihre fehlenden Arbeiten, die unter anderem rechte und patriarchale Gewalt, sowie das Sterben auf dem Mittelmeer thematisieren, aufmerksam. Auch fast alle anderen Preisträger*innen kritisieren in ihren Reden zum Ärgernis der Organisator*innen Hannas fehlende Auszeichnung. Ein Preisträger sagt unter Tränen: „Kunst ist ein Ort, Auseinandersetzungen zu führen, die in Gerichten und Parlamenten nicht möglich sind“. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Hanna S. und ihre Verteidigung sind in Berufung gegangen.
Washington D.C., 20. November 2025
Bereits im September kündigte Donald Trump an, die angebliche Gruppe um die Antifaschist*innen Lina E. und Johann G., genannt „Antifa-Ost“, als Terrororganisation einzustufen. Ende November setzt seine Administration dies offiziell um.Ziel der Maßnahme ist es, Antifa-Gruppierungen weltweit ins Visier zu nehmen. Einzelnen Personen, denen eine Beteiligung an „Antifa-Ost“ vorgeworfen wird, wird auch die Teilnahme an antifaschistischen Aktionen 2023 in Budapest zugeschrieben.
Die Einstufung setzt Unterstützer*innen antifaschistischer Bewegungen massiv unter Druck. Kurz vor Weihnachten kündigen die Sparkasse Göttingen und die GLS-Bank Konten linker Gruppen, darunter der Roten Hilfe. Die Rote Hilfe ist mit rund 20.000 Mitgliedern die mitgliederstärkste linksradikale Organisation in Deutschland. Sie wurde in der Weimarer Republik gegründet, schmuggelte während der NS-Zeit politisch Verfolgte außer Landes und leistet seit den 1970er Jahren Solidaritätsarbeit für politisch verfolgte linke Aktivist*innen. Der deutsche Verfassungsschutz stuft sie als linksextremistisch ein. Die Banken kündigen die Konten,um US-Sanktionen und eine mögliche Ausschließung aus dem internationalen Zahlungssystem SWIFT zu umgehen, da die Rote Hilfe auch Angeklagte unterstützt, die „Antifa-Ost“ zugeordnet werden. Am 16. Januar entscheidet das Landgericht Göttingen, dass die Kündigung des Kontos der Roten Hilfe unzulässig ist und sie ihr Konto vorerst weiterführen darf.
Paris, 16. Dezember 2025
Mitten in der Adventszeit verhaftet die Anti-Terror-Einheit der französischen Polizei völlig unerwartet Gino A. aufgrund des Drucks deutscher Behörden. Gino A., albanischer Staatsbürger und in Italien aufgewachsen, wird ebenso eine Beteiligung an den Aktionen in Budapest vorgeworfen. Bereits im Herbst 2024 nahmen die französischen Strafverfolger Gino A. fest, ließ ihn jedoch kurz darauf ohne Auflagen frei. Die französischen Behörden sahen keinen Anlass für eine eigene Strafverfolgung, die Justiz entschied sich gegen eine Auslieferung nach Ungarn, das als rechtsautoritärer Staat gilt.
Am 16. Dezember 2025 erfolgt dennoch eine erneute Festnahme, nachdem deutschen Behörden einen europäischen Haftbefehl erwirkt haben. An Heiligabend wird Gino A. vorläufig freigelassen. Ab dem 28. Januar verhandelt ein Gericht in Paris über eine mögliche Auslieferung nach Deutschland.Auch der syrische Staatsbürger Zaid A.,in Deutschland aufgewachsen und ebenfalls Beschuldigter im „Budapest-Komplex“, floh vor den massiven Verfolgungsbestrebungen deutscher und ungarischer Behörden nach Paris. Er befindet sich auf freiem Fuß, auch in seinem Fall steht eine abschließende gerichtliche Entscheidung über eine mögliche Auslieferung noch aus.
Graz, 7. Jänner 2026
Anfang Jänner startet in Graz der “Kapperl-Prozess” gegen sieben Aktivist*innen. Im Raum steht der Vorwurf des schweren Raubes und die Bildung einer kriminellen Vereinigung. Die Strafe für schweren Raub bewegt sich in Österreich in einem Strafrahmen von 5 bis 15 Jahren. All das wegen einer geklauten Kappe und Rippenbrüchen, bei denen bis heute unklar ist, ob sie überhaupt mit dem Vorfall zu tun haben oder die Folge eines Sturzes sein könnten. Es ist ein Prozessauftakt, dem in den letzten Wochen zwei internationale Haftbefehle (gegen die Beschuldigten mit deutscher Staatsbürgerschaft), sieben Hausdurchsuchungen durch eine Spezialeinheit und Untersuchungshaft vorangegangen sind.
Die ersten beiden Prozesstagsind geprägt von fehlenden Beweisen sowie lückenhaften und unabgeschlossenen Ermittlungen. Für die Klärung der Entstehung der Rippenbrüche sind weitere Gutachten nötig. So wird der Prozess nach fast einem Jahr Vorbereitung nach zwei Verhandlungstagen vermutlich auf März verschoben. Was jetzt bleibt, sind Antifaschist*innen, die in den Medien weiterhin als Linksextremist*innen bezeichnet und von den Behörden als Schwerverbrecher*innen behandelt werden. Die schwere Kriminalisierung von Antifaschismus ist dabei in Österreich kein Einzelfall – auch beim rechtswidrigen Polizeieinsatz bei der Gedenkstätte Peršmannhof im Sommer 2025 zeigte sich ein völlig unverhältnismäßiges Vorgehen der Behörden gegen antifaschistische Arbeit.
Berlin, 12. Jänner 2026
Das Berliner Amtsgericht Tiergarten verurteilt Historiker Kolja B. und Sozialarbeiter Konrad E. zu jeweils eineinhalb Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung. Grundlage ist der Vorwurf eines Angriffs auf den Neonazi Leander S., der sich im April 2024 in Berlin-Pankow ereignet haben soll. Kolja B. und Konrad E. sollen gemeinsam mit einer weiteren Person das Mitglied der rechtsextremen Partei „Der Dritte Weg“ in dessen Hausflur bedroht haben und angegangen sein. Die Antifaschisten schildern den Ablauf anders: „Wir wollten den bekannten Nazi Leander S. mit einer Ansage einschüchtern, damit er endlich aufhört, wieder und wieder Menschen anzugreifen, die nicht in sein rassistisches und queerfeindliches Weltbild passen. Dazu kam es aber nie, denn er griff uns sofort mit einem Messer an. Wir waren vom Ausmaß der Gewalt komplett überrascht und leiden bis heute unter den körperlichen und seelischen Folgen.“
Verteidiger Lukas Theune kritisiert die einseitigen Ermittlungen scharf. Seine Mandanten sind durch Messerstiche in Brust und Oberschenkel lebensgefährlich verletzt worden. Die Verletzungen des Neonazis waren geringfügig und durch sein eigenes Messer selbstverschuldet. Dennoch ging die Staatsanwaltschaft zunächst davon aus, die Antifaschisten hätten das Messer mitgebracht; dem widersprach Leander S. im Prozess selbst. Er gab an, „aus Notwehr“ zugestochen und „wild auf das Gegenüber eingewirkt“ zu haben. Nach dem Rückzug der Antifaschisten verfolgte Leander S. die beiden dennoch weiterhin mit dem Messer über einen Spielplatz. Der Einsatz von Messern unter dem Vorwand der Notwehr gilt in neonazistischen Zusammenhängen als gezielte Strategie, um politische Gegner schwerstmöglich zu verletzen.

Düsseldorf, 13. Jänner 2026
Am 13.1.2026 beginnt am Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf der Prozess gegen Clara W., Emmi D., Luca S., Moritz S., Nele A. und Paula P.. Rund ein Jahr ist nach ihrer Selbststellung vergangen. Neben dem “Antifa-Ost-Prozess” in Dresden, der im November startete, ist es das zweite große Verfahren in Deutschland gegen Antifaschist*innen, denen eine Beteiligung an den Aktionen gegen Neonazis 2023 in Budapest vorgeworfen wird. Am ersten Prozesstag verfolgen mehr als 140 Unterstützer*innen die Verhandlung im Hochsicherheitssaal des OLG Düsseldorf und bekunden ihre Solidarität mit den Angeklagten. Die Verteidigung kritisiert gerade den Anklagepunkt des versuchten Mordes als „Overcharging“: Ein extrem hoch angesetztes Strafmaß soll ein späteres, weniger drastisches, aber weiterhin hartes Urteil rechtfertigen.
Dies geschieht, obwohl das OLG München im Fall Hanna S. entschieden hat, dass die Taten keinesfalls als Mordversuch zu werten sind. Auch das Budapester Gericht nimmt im Fall Maja T. keinen Mordversuch an. Die mutmaßlichen Tatwerkzeuge, Schlagstöcke, sprechen ebenfalls klar gegen eine Mordabsicht. Dennoch baut die Generalbundesanwaltschaft diese Drohkulisse gegen die sechs jungen Antifaschist*innen auf. Die Wahl des Verhandlungsorts stößt ebenfalls auf scharfe Kritik. Fast alle Angeklagten stammen aus Ostdeutschland; für Familien bedeutet jeder Besuch einer Verhandlung oder der Inhaftierten einen Anfahrtsweg von rund fünf Stunden. In Deutschland sollen Gerichtsverfahren grundsätzlich wohnortnah stattfinden. Unterstützer*innen bewerten die Entscheidung für Düsseldorf als bewusste Hürde für solidarische Begleitung.
Budapest, 22. Jänner 2026
Maja T. wird ebenfalls eine Beteiligung im Zusammenhang mit den Aktionen rund um den „Tag der Ehre“ 2023 vorgeworfen und ist die einzige Person, die von deutschen Behörden rechtswidrig in das autoritäre Ungarn ausgeliefert wurde. Der Prozess läuft derzeit in Budapest und wird seit Beginn von mosaik eng begleitet. Nach der Einstufung der „Antifa“ als Terrororganisation in Ungarn untersagen die Behörden geplante Kundgebungen vor dem Gericht, sodass die Anreisen von Unterstützer*innen aus Deutschland abgesagt werden mussten. Neonazis verschiedener Gruppierungen dürfen ihre Einschüchterungsversuche vor dem Gerichtsgebäude hingegen fortsetzen.
Das Urteil soll ursprünglich am 22. Jänner verkündet werden, verschiebt sich jedoch wegen eines noch nicht fertiggestellten psychologischen Gutachtens mindestens auf den 4. Februar. Dennoch trägt sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung bereits ihre Abschlussplädoyers vor. Dass mögliche Beweismittel erst im Nachhinein verlesen werden sollen, gilt als absurd und nicht rechtsstaatlich und steht exemplarisch für den politischen Schauprozess. Die Staatsanwaltschaft sieht Majas Beteiligung als erwiesen an und fordert für die angebliche Mittäterschaft bei zwei Angriffen auf Neonazis bis zu 24 Jahre Haft wegen Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung. Die Verteidigung plädiert auf Freispruch: Das Verfahren sei von schweren Fehlern geprägt, Maja lasse sich weder durch Videos, Augenzeugenaussagen, noch DNA-Spuren als Täter*in identifizieren. Bei einer vorgeworfenen Tat zeigt eine Kameraaufnahme zudem, dass die von der Staatsanwaltschaft als Maja identifizierte Person nicht tatbeteiligt war. Ein ausführlicher Bericht zum Prozessgeschehen im Jänner und Februar folgt nach der Urteilsverkündung bei mosaik.

Antifa europaweit unter Druck
Antifaschistische Arbeit sollte Kern jeder demokratischen Ordnung sein. Dass Staaten wie die USA oder Ungarn „Antifa“ pauschal als terroristische Bedrohung einstufen, sagt mehr über deren politische Führung, als über die Bewegung selbst aus. Während Frankreich oder Italien deutlich weniger Verfolgungswillen zeigen, treiben auch der deutsche und der österreichische Staat die Strafverfolgung gegen Antifaschist*innen entschieden voran. Diese Entwicklung steht im Kontext eines europaweiten Rechtsrucks: In der Steiermark regiert eine blau-schwarze Landesregierung, in Deutschland liegt die AfD in Umfragen auf Platz eins und könnte noch in diesem Jahr in Sachsen-Anhalt erstmals einen Ministerpräsidenten stellen. Rechte Gewalt nimmt stark zu.
Gewaltdelikte rechter Gruppen verfolgen Behörden nicht annähernd mit derselben Härte. Angriffe von Mitgliedern der „Elblandrevolte“ auf linke politische Gegner verhandeln lokale Gerichte wie das Amtsgericht Görlitz, die Strafzumessungen fallen deutlich geringer aus. Die Justiz ist auf dem rechten Auge nicht blind, weist aber mindestens eine deutliche Wahrnehmungsverzerrung auf. Auch Zaid A., der in Paris auf die Entscheidungen über seine mögliche Auslieferung wartet, stellt im nd-Interview fest: „In Budapest laufen Neonazis in SS-Uniformen herum; der „Tag der Ehre“ ist ein großes Treffen der europäischen Neonaziszene. […] Am Rande dieses Events kommt es seit Jahren zu Angriffen auf Unbeteiligte. Wo ist da der Verfolgungswille?“
Gerade in Ostdeutschland wächst die Angst vor einer Rückkehr der Baseballschlägerjahre der 1990er. Diese endeten nur durch breite, teils auch militante antifaschistische Mobilisierung gegen gewalttätige Nazibanden. Auch die Angeklagten im Düsseldorfer Verfahren betonen in der taz: „Auch wenn gewaltvoller Widerstand gegen Nazis heute von vielen moralisch abgelehnt wird, kann seine historische Bedeutung nicht geleugnet werden.“ Heute stehe man erneut vor der Frage, „bis zu welchem Punkt man das staatliche Gewaltmonopol schwerer gewichtet, als die Notwendigkeit, Faschismus zu bekämpfen“.
Die mediale und staatliche Kriminalisierung schürt zugleich Ängste: in der Bevölkerung, der ein Bild gewaltliebender, wahllos zuschlagender Linksextremist*innen vermittelt wird, und innerhalb der antifaschistischen Bewegung selbst, die weitere Repressionen befürchtet. Die europaweite Verfolgung von Antifaschist*innen markiert keinen Schutz der Demokratie, sondern ihre schleichende Aushöhlung.
Credits: Titelbild und Foto Düsseldorf – Budapestsoligruppe Düsseldorf+NRW; Foto Maja T. – Marta Massa