Hand greift nach Tomaten

„Good Food 4All“ macht Druck auf die Europäische Kommission

Die europäische Bürger*inneninitiative „Good Food 4All“ fordert die Europäische Kommission auf, das Recht auf Nahrung endlich umzusetzen. Julia Kocher von FIAN Österreich über die Notwendigkeit des Beteiligungsinstruments, europäische Nachlässigkeit und ein feministisches Vorbild.

8% der europäischen Bevölkerung waren im Jahr 2024 schätzungsweise von mäßiger oder schwerer Ernährungsunsicherheit betroffen. Das sind etwa 60 Millionen Menschen. Sie haben nach Definition der FAO keinen regelmäßigen Zugang zu sicheren und nahrhaften Lebensmitteln in ausreichender Menge. Dies gefährdet ein reguläres physisches Wachstum sowie die Führung eines aktiven und gesunden Lebens. In Österreich sind 12% bzw. rund 1,1 Millionen Menschen von Ernährungsunsicherheit betroffen. Wie in ganz Europa steht dabei die durch Armut und Diskriminierung bedingte soziale Ausgrenzung im Mittelpunkt: Steigende Lebensmittelkosten erschweren es immer mehr Menschen, ihre Ernährung selbst zu bestimmen. Ihr Zugang zu gesunden Mahlzeiten ist eingeschränkt.

Gleichzeitig sind auch Bäuer*innen immer mehr unter Druck. Die zunehmende Industrialisierung und Konzentration in der Landwirtschaft gefährdet eine gesicherte und krisenfreie Versorgung der europäischen Bevölkerung mit gesunden Lebensmitteln. Nur wenige Bäuer*innen haben ein existenzsicherndes Einkommen. Auch wenn sie anderes behauptet, trägt die EU im Rahmen ihrer Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) dazu aktiv bei: Förderungen sind an die Fläche des landwirtschaftlichen Betriebs geknüpft. Somit gehen 80% der Gelder an nur 20% der bestehenden Betriebe. Wer mehr besitzt, bekommt mehr. Gegen diesen und weitere Missstände will die europäische Bürger*inneninitiative „Good Food 4All“ vorgehen.

„Good Food 4All“: 16 Forderungen aus der Zivilgesellschaft

Die Initiative wird von der „Good Food 4All Coalition“ getragen. Das Netzwerk aus europäischen, zivilgesellschaftlichen Organisationen hat im Zuge das der Europäischen Bürger*inneninitiative und setzt sich für faire, nachhaltige und gesunde Ernährungssysteme ein. Derzeit sind mehr als 300 Organisationen aus ganz Europa – unter anderem FIAN Österreich – in der Koalition vereint. Sie sind in den Bereichen Soziales, Landwirtschaft, Umwelt und Menschenrechte aktiv. Gemeinsam haben sie konkrete politische Forderungen erarbeitet.

Die Mehrzahl der Organisationen ist seit vielen Jahren in der Bewegung für Ernährungssouveränität aktiv. Für sie ist die Nyéléni-Erklärung aus dem Jahr 2007 zentral. Diese plädiert für demokratische Mitbestimmung in Ernährungs- und Agrarpolitik und sieht sie gemeinsam mit dem gerechten Zugang zu produktiven Ressourcen wie Land, Wasser und Saatgut als Grundpfeiler für soziale, ökologische, ökonomische und politische Gerechtigkeit im Ernährungssystem. „Good Food 4All“ knüpft an diese Bewegung an und erweitert die Koalition um zentrale Verbraucher*innen- und Gesundheitsschutz-Organisationen. Sie alle fordern einen systemischen und ganzheitlichen Blick auf Ernährung und Landwirtschaft.

Insgesamt umfasst die Initiative 16 Forderungen für ein gesundes, gerechtes und ökologisches Ernährungssystem. Diese reichen vom Anbau über den Verkauf und Konsum von Lebensmitteln bis in den Gesundheitsbereich hinein. Hierzulande ist FIAN Österreich die nationale Kontaktstelle für unterstützende Organisationen. Hinsichtlich nationaler Missstände unterstreicht die international tätige Menschenrechts- und Ernährungsorganisation vor allem drei Forderungen: Faire Bedingungen für Bäuer*innen, Arbeiter*innen und lokale Produzent*innen durch die Förderung von Agrarökologie und Kleinbäuer*innen im Rahmen der GAP, den Schutz von Menschenrechten und Umwelt entlang der gesamten Lieferkette sowie den staatlichen Schutz vor Ernährungsarmut.

Das Recht auf Nahrung als Hebel

Konkret zielt „Good Food 4All“ darauf ab, das Recht auf Nahrung in allen EU-Rechtsvorschriften verbindlich zu verankern. Alle politischen Maßnahmen, die Auswirkungen auf unsere Ernährungssysteme haben, sollen an der Verwirklichung dieses grundlegenden Rechts ausgerichtet werden. Dabei schafft eine menschenrechtliche Perspektive auf das Recht auf Nahrung eine institutionelle und juristische Rechenschaftspflicht. Dies kann den Betroffenen der Menschenrechtsverletzungen und der politischen Bewegung eine starke Grundlage bieten, um Ernährungssouveränität einzufordern.

1948 wurde das Recht auf Nahrung erstmals international in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte anerkannt. Auch Österreich hat sich im Jahr 1978 mit der Ratifizierung des sogenannten Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (WSK-Pakt) völkerrechtlich verpflichtet, das Recht schrittweise umzusetzen. Ein ausdrückliches, verfassungsrechtlich verankertes Recht auf Nahrung besteht in Österreich bislang jedoch nicht.

Ernährungsarmut als europäisches Problem

Das Recht auf Nahrung gehört zu den weltweit am häufigsten verletzten Menschenrechten. Es umfasst nicht nur die Verfügbarkeit und Qualität von Nahrungsmitteln. Auch der physische, wirtschaftliche und soziale Zugang zu ihnen ist inbegriffen. Ein zentraler Aspekt der Menschenrechte ist ihre Unteilbarkeit. Das bedeutet, dass sie immer, überall und für alle gelten müssen und unmittelbar mit der Erfüllung weiterer Menschenrechte verknüpft sind. Das Recht auf Nahrung berührt viele Bereiche wie Landnutzung, Gesundheit und existenzsichernde Einkommen. Deshalb ist seine Gewährleistung stark gefährdet.

Ernährungsarmut wird häufig als Problem des Globalen Südens wahrgenommen. Auf Ebene der Europäischen Union besteht daher die Annahme, das soziale Recht auf „ausreichende Ernährung“ müsse vor allem entwicklungspolitisch gefördert werden. Tatsächlich ist das Recht auf Nahrung in einigen Staaten des Globalen Südens jedoch deutlich progressiver gesetzlich verankert als in den Mitgliedstaaten der EU. Kolumbien etwa beschloss Anfang des Jahres 2025 eine verfassungsrechtliche Verankerung des Rechts auf Nahrung. Innerhalb der EU wird das Recht in vielen Mitgliedstaaten indirekt durch sozialstaatliche Grundsätze umgesetzt. Dadurch besteht jedoch die Gefahr, dass das Recht auf Nahrung als Teil sozialstaatlicher Großzügigkeit wahrgenommen wird – und nicht als verbindliches Menschenrecht.

Warum eine Europäische Bürger*inneninitiative?

Im Gesetzgebungsprozess auf EU-Ebene hat allein die Europäische Kommission das Vorschlagsrecht. Im Zuges des Reform-Vertrag von Lissabon 2009 können seit 2012 jedoch auch Europäische Bürger*inneninitiativen (EBI) die Kommission auffordern, eine Verordnung bzw. Richtlinie zu prüfen oder gegebenenfalls zu erarbeiten.

Voraussetzung dafür ist der Zusammenschluss von mindestens sieben Personen aus sieben verschiedenen EU-Mitgliedstaaten, die die Initiative ins Leben rufen. Nach der inhaltlichen Einreichung und Prüfung wird eine EBI offiziell bei der Kommission registriert. Die Initiator*innen müssen daraufhin innerhalb eines Jahres eine Million Unterschriften sammeln und dabei in sieben Mitgliedstaaten einen nationalen Mindestschwellenwert erreichen. In Österreich liegt dieser Wert bei 14.400 Unterschriften. Sind all diese Hürden überwunden, ist die Kommission verpflichtet, öffentlich Stellung zu nehmen und zu erklären, ob und wie sie den Forderungen der Initiative nachkommt.

Für den Erfolg einer EBI sind somit viele Hürden zu überwinden. Trotzdem ist sie das erste und einzige transnationale, direktdemokratische Instrument der EU. Es bietet die Möglichkeit, die europäische Zivilgesellschaft zu stärken, internationale Bündnisse zu schmieden und Öffentlichkeit für wichtige Themen zu generieren.

Erfahrung aus der feministischen Bewegung

Seit der Einführung der EBI haben es lediglich zwölf Initiativen geschafft, alle Voraussetzungen zu erfüllen. Breite Aufmerksamkeit erhielt das Instrument durch die Initiative „My Voice, My Choice“. Sie konnte mehr als 1,2 Millionen Unterschriften für den Zugang aller Menschen in der EU zu einer sicheren Abtreibungsbehandlung sammeln. Da der EU die Zuständigkeit für nationale Strafgesetzgebung fehlt, forderte die Initiative die Schaffung eines EU-weiten finanziellen Mechanismus bzw. die Nutzung von EU-Programmen, um den sicheren und leistbaren Zugang zur Abtreibung sicherzustellen.

Im Februar lehnte die Europäische Kommission einen eigenen europäischen Fonds ab und verwies darauf, dass die EU für die Gesundheitspolitik nicht zuständig sei. Das klare politische Bekenntnis der Europäischen Kommission für den Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen wird dennoch als Erfolg gewertet.

Kann die Bewegung für Ernährungssouveränität das auch?

Ob „Good Food 4All“ diese Öffentlichkeit für das Recht auf Nahrung erreichen kann, bleibt abzuwarten. „My Voice My Choice“ konnte dabei auf eine gut vernetzte feministische Bewegung zurückgreifen.

Auch die Bewegung für gerechte und souveräne Ernährungssysteme in Europa ist groß. Doch die gemeinsamen Forderungen können die regionalen ungleichen Realitäten nicht ausblenden. Die Herausforderungen zwischen den EU-Ländern unterscheiden sich erheblich. So sind Bäuer*innen etwa ungleich stark von der Klimakrise betroffen. Ernährungsunsicherheit ist verschieden stark ausgeprägt. Außerdem gibt es eine hohe Vielfalt der kulturellen Kontexte im Hinblick auf Essen und Ernährung.

Um möglichst viele Menschen für „Good Food 4All“ zu mobilisieren, sind die verschiedenen Interessen aller Akteur*innen zu vereinen. Angesichts der Situation von Bäuer*innen und Konsument*innen in Europa ist ein solcher Schulterschluss jedenfalls notwendig. „Good Food 4All“ kann hierfür eine Plattform bieten und so über sich selbst hinaus wirken. Denn unabhängig davon, wie die Bürger*inneninitiative ausgeht: Es braucht eine starke Zivilgesellschaft, die das Recht auf Nahrung politisch einfordert, es gesellschaftlich bekannt macht und in ihrem Umfeld weiterhin alternative Lebensmittelnetzwerke aufbaut.

Mehr Informationen zur Initiative finden sich hier. Eine Unterstützung ist über diese Website möglich: https://eci.ec.europa.eu/053/public

Titelbild: Solawi_Leben

Weitere Beiträge

Teilen & Helfen

Spenden & Helfen

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Ut elit tellus, luctus nec ullamcorper mattis, pulvinar dapibus leo.