Es ist eine Illustration eines Maschendrahtzauns zu sehen. Hinter diesem deuten kreisförmig angeordnete Sterne die Flagge der Europäischen Union an.

Von freien Wegen darf keine Rede sein

Die in Kraft getretene Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) verschärft die ohnehin schon entrechtete Situation Asylsuchender. Für diese Ausgabe der Kolumne schreibt mosaik-Redakteurin Hannah Tochtermann über Freiheitsentzug und Faschisierung.

Am 12. Juni 2026 trat die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in Kraft. Seit 2020 wurde sie diskutiert, im Mai 2024 offiziell beschlossen. Am 20. Mai 2026 nun hat der österreichische Nationalrat sie samt verschärfter und wahrscheinlich rechtswidriger Zusatzbestimmungen für den Familiennachzug im Asyl- und Migrations-Anpassungsgesetz (AMPAG) in nationales Recht überführt.

Ich erinnere mich an wütende Proteste und zahlreiche Plakate im öffentlichen Raum, die in eindrücklicher Bildsprache auf die Abscheulichkeiten der geplanten Asylreform aufmerksam machten. Dass der Aufschrei zunehmend verklingen würde, war spätestens seit dem Beschluss der Reform 2024 klar. Protest ist zehrend. Und die Normalisierung rechter Positionen in den letzten Jahren lässt die Kritik an GEAS immer isolierter dastehen. Wie sehr sich die öffentliche Debatte seit Beginn der Planungen zur GEAS-Reform aber verschoben hat, finde ich dennoch erschreckend.

Alles bereit, für Menschenfeindlichkeit?

Während der Inhalt von GEAS in den Tagen des in Kraft Tretens nur noch am Rande diskutiert wird, geht es in der Berichterstattung der Leitmedien vor allem um eines: ob die EU-Länder bereit seien für die Umsetzung der größten Asylreform seit 2004. Und was ihnen noch fehle. Absurderweise wird für diese Abhandlung immer wieder die Metapher eines mehrstöckigen Hauses samt gedecktem Dach herangezogen. Ein Bild, das im Kontext von Lagern, Abschiebezentren und de facto Haft perfide ist. 

Wie Menschenrechtsorganisationen treffend beschreiben, wird das Recht auf Asyl spätestens mit GEAS höchst effektiv in eine Sphäre sicherheitspolitischer Interessen umgedeutet. Aus Schutz für Geflüchtete wird Schutz vor Geflüchteten. Diese Verschiebung unterstützt, was der Staat sowieso schon effektiv praktiziert: sich seiner Verantwortung zum Gewähren dieses Schutzes zu entziehen. 

Internierung durch und durch

GEAS verwandelt den ersten Behördenkontakt, die sogenannten Screenings, zu einer bis zu 7-tägigen de facto Haft. Was im für manche anschließenden Asylgrenzverfahren folgt, sind bis zu 12 Wochen haftähnliche Bedingungen. Bei negativem Ausgang kommen 12 weitere Wochen hinzu. Das ist insgesamt mehr als ein halbes Jahr. Diese Internierung findet derzeit noch immer in einem Container-Provisorium am Flughafen Wien-Schwechat statt. Zum bereits üblichen Repertoire gegen Asylsuchende gehören außerdem räumliche Beschränkungen auf einen politischen Bezirk, Wohnsitzauflagen und mögliche Beugehaft. 

Und dann kommt da noch, was an einem Abend Anfang Juni als Eilmeldung auf meinem Handydisplay aufblinkte: „EU macht Weg für Abschiebezentren in Drittstaaten frei“. Von freien Wegen darf keine Rede sein, denke ich mir, weil ich die Entscheidung nicht wahr haben will. Und weil ich die verklärende Wortwahl verurteile, mit denen sie kommuniziert wird. Denn im Kontext von Flucht und Migration werden Wege, Routen und Zugänge systematisch versperrt, nicht freigemacht. Politisch sind die Abschiebezentren mittlerweile auch vom EU-Parlament beschlossen. Im April kam ein juristisches Gutachten am Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu dem Ergebnis, dass ein italienisches Abschiebezentrum in Albanien nicht gegen Europarecht verstoße. 

Normalisierte Verschärfung 

Ich hadere mit der Aufzählung von Freiheitsentzügen und Internierung im Asylverfahren. Einerseits, weil sie nicht annähernd die Menge an menschenverachtenden Politiken abdeckt, die Teil der rechtlichen und praktischen Realität sind. Andererseits, weil ihre Wiederholung in der Vergangenheit nicht die erhofften Verbesserung für Schutzsuchende erreichen konnte. Normalisiert sie sogar ein Stück weit, was passiert? Stumpft sie ab? 

Gleichzeitig bin ich überzeugt, dass wir nicht müde werden dürfen, die Menschenverachtung zu benennen, die vor unser aller Augen gerade in jedem EU-Land in nationales Recht gegossen wird. Medien konstruieren sprachlich hübsche, stabile Häuser und verkünden freie Wege als Meilensteine. Diese Analogien, die Häuslichkeit und Bewegungsfreiheit suggerieren, drehen mir den Magen um. Sie könnten zynischer kaum sein. Tatsächlich müssen wir von Internierung, Haft und Verschleppung sprechen, von Containeranlagen und Stacheldraht – und darüber, dass es eigentlich noch immer um Schutz geht.

Isolation überwinden

Mit der Errichtung von Abschiebezentren in Nicht-EU-Ländern kommt neben der traumatisierenden Verschleppung von Menschen auch ein strategisches Problem für all jene hinzu, die mit dieser Asylpolitik nicht einverstanden sind. Unsichtbarkeit, Isolation und Distanz sollen zivilgesellschaftlichen Widerstand verunmöglichen. 

Die Akzeptanz gegenüber Entrechtungen und Einsperren, die mit GEAS einhergeht, bleibt erschreckend. Die Lust an Einteilung, Erniedrigung und Bestrafung von Personengruppen, lässt sich für mich nur als Prozess der Faschisierung greifen. Und auch wenn ich kein Fan von verkürzten Faschismus-Vergleichen bin, komme ich nicht umhin, in meiner Verzweiflung über das Inkrafttreten von GEAS mit der Ermahnung von Martin Niemöller abzuschließen:

Als die Nazis die Kommunisten holten, habe ich geschwiegen; ich war ja kein Kommunist.

Als sie die Gewerkschaftler holten, habe ich geschwiegen, ich war ja kein Gewerkschaftler.

Als sie die Juden holten, habe ich geschwiegen, ich war ja kein Jude.

Als sie mich holten, gab es keinen mehr, der protestieren konnte.

  • Hannah Tochtermann ist seit 2025 Teil der Redaktion von mosaik. Sie studiert Kunst- und Kulturwissenschaften und interessiert sich besonders für Bildung, Vermittlung und Akteur*innen des politisierten Zusammenlebens. 

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