Einblicke in die Exekutive – Bericht zum Fall Peršmanhof

Drei Monate nach dem Polizeieinsatz am Peršmanhof gibt es nun einen Bericht der eingerichteten Untersuchungskommission. Der Bericht wird als „vernichtend“, „deutlich und klar“ bezeichnet. Dennoch lässt er grundlegende Probleme unberührt.

Am 23. Oktober präsentierte ein vierköpfiges Podium den Bericht der Untersuchungskommission zum Polizeieinsatz am Peršmanhof im vergangenen Sommer. Am 27. Juli fand an diesem Ort, einer NS-Gedenkstätte, eine Razzia statt, in der ein antifaschistisches Bildungs- und Jugendcamp von der Polizei ohne jegliche Verhältnismäßigkeit überfallen wurde. Hundestaffel und Hubschrauber waren im Einsatz, der Einsatzleiter marschierte mit Hand an der Waffe durch die Gedenkstätte und der Sekretär des Verbands der Kärntner Partisanen wurde von der Polizei am Boden fixiert und verhaftet.

Matthias Vogl, der Leiter der Kommission fasst die Essenz des Berichts folgendermaßen zusammen: „Der Einsatz war in vielerlei Hinsicht rechtswidrig und unverhältnismäßig“. So weit so klar, doch der Bericht lässt einige Fragen und Wünsche offen. Das eigentliche Problem an diesem Einsatz geht wohl tiefer als ein alleinstehender Amtsmissbrauch. Der Einsatz am Peršmanhof und der daraus resultierende Bericht zeichnen ein Bild einer autoritären Wende in Österreichs Exekutive und einer bewussten Kriminalisierung von Antifaschismus.

Einsatz ohne Zuständigkeit

Doch zunächst zu einer Tatsache, die klar benannt wird. Der Einsatzleiter Gerold Taschek, zum Zeitpunkt des Einsatzes stellvertretender Leiter des Landesamts Staatsschutz und Extremismusbekämpfung, war laut Bericht „weitgehend unzuständig“. Er war am Tag des Einsatzes nicht einmal im Dienst. Weder er, noch der am Einsatz beteiligte Bezirkshauptmann Gert-André Klösch hätten sich mit ihren Vorgesetzten abgestimmt. Als Auslöser beruft sich Taschek auf die Beschwerde einer Person, die er „vom Sehen her kenne“ aber deren Namen er nicht kannte. Es gibt jedoch keine Dokumentation dieser Beschwerde.

Gerold Taschek beim Einsatz am Peršmanhof
Einsatzleiter Gerold Taschek in der Gedenkstätte Peršmanhof (Foto: KSŠŠD)

Taschek wurde inzwischen versetzt. Das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung leitete gegen ihn ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs ein. Klösch wurde nach der Präsentation des Berichts vom Land Kärnten angezeigt – ebenfalls wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs. Er hätte im Fall der Befugnisübertretung von Taschek eingreifen müssen und wäre außerdem für etwaige Verwaltungsübetretungen zuständig gewesen. Dem Bericht zufolge habe er sich beim Einsatz aber auf eine „reine Beobachterrolle zurückgezogen“ und ließ Taschek den Vortritt.

Es ist nicht das erste Mal, dass Gert-André Klösch in seiner Rolle als Bezirkshauptmann in den Nachrichten vertreten ist. Bereits 2019 brachte der damalige Nationalratsabgeordnete Peter Pilz gegen Klösch eine Anzeige wegen Amtsmissbrauchs ein. Der Grund war damals, dass die Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt das Ustascha-Treffen am Loibacher Feld in Bleiburg/Pliberk nicht untersagte. Das seit 2022 verbotene Treffen – eine Gedenkfeier an die faschistische kroatische Ustascha-Miliz – sorgte international für Aufregung als das „größte Faschistentreffen Europas“, regelmäßig kam es zu Anzeigen wegen Verstößen gegen das NS-Verbotsgesetz. Ein Gutachten eines Verfassungsjuristen ergab bereits 2019, dass das Treffen zu untersagen sei. Die BH Völkermarkt unter Leitung von Klösch ignorierte diese Empfehlung und bezog sich auf das Versammlungsrecht und das Gedenken an Verstorbene. Das Verfahren gegen Klösch wurde 2020 eingestellt, das Ustascha-Treffen 2022 schließlich verboten.

Lob statt Entschuldigung

Was an personellen Konsequenzen passieren wird, bleibt abzuwarten. Die internen Disziplinarverfahren wurden vorerst aufgrund der anstehenden Strafverfahren unterbrochen. Abgesehen davon kündigte Innenminister Karner Maßnahmen an, die aus dem Bericht hervorgehen. So soll es eine regionalspezifische Weiterbildung für Polizist*innen geben, damit Minderheitenrechte besser gewahrt werden können. Außerdem soll bei einem Einsatz an Gedenkstätten zukünftig ein Vieraugenprinzip mit der darüberliegenden Dienststelle gelten und der Kontakt zur Leitung der jeweiligen Gedenkstätte gesucht werden. Dies solle die Sensibilität beim Einschreiten an Gedenkstätten sicherstellen.

Beamte der Polizei beim Einsatz am Peršmanhof
Beamte der Polizei beim Einsatz am Peršmanhof (Foto: KSŠŠD)

Zuvor betonte Karner jedoch, dass der Einsatz „weder gegen die slowenische Volksgruppe in Kärnten, noch unmittelbar gegen die Gedenkstätte Peršmanhof gerichtet“ war. Diese Äußerung ist bei fehlender Sensibilität des Einsatzes jedoch fehlgeleitet und ignoriert die Geschichte und die realen Probleme mit denen sich die Minderheit in der Region konfrontiert sieht. Der Verein Peršman schreibt in einer Presseaussendung vor der Veröffentlichung des Kommissionsberichts: „Der Polizeieinsatz riss in den Kreisen der slowenischen Volksguppe in Kärnten tiefe Wunden auf und sorgte für grobe diplomatische Verstimmungen mit der Republik Slowenien“. Erst kürzlich wurden in Bleiburk/Pliberk und Bad Eisenkappel/Železna Kapla zweisprachige Ortstafeln besprüht. Karner lobte in weiterer Folge die am Einsatz beteiligten Beamt*innen und bedankte sich „ausdrücklich“ und „ganz bewusst“ bei allen Polizist*innen in Österreich. Eine Entschuldigung von Karner bei den Camp-Teilnehmer*innen, der slowenischen Volksgruppe oder dem Verein Peršmanhof steht bis heute aus.

Antifaschismus unter Generalverdacht

Diese Entschuldigung sei jedoch zumindest für die Camp-Teilnehmer*innen gar nicht so wichtig. „Es geht uns weniger um eine Entschuldigung, sondern wir wollen, dass auch Taten folgen“, erzählt Sam (*Name von der Redaktion geändert) im Gespräch. Dabei ginge es jedoch nicht nur um personelle Konsequenzen, sondern auch um tatsächliche Entschädigungen, wie die finanzielle Absicherung des Peršmanhofs. Außerdem beklagen die Camp-Teilnehmer *innen die generelle Kriminalisierung von Antifaschismus. Der Bericht befasst sich zwar mit der Geschichte des Peršmanhofs und der Verfolgung der Kärnter Slowen *innen, die einzige Erwähnung von Antifaschismus geschieht jedoch in Zusammenhang mit einem Handout, dass im Vorhinein vom Einsatzleiter erstellt wurde. Darin ist vom „linksextremen Aktionsfeld ‚Antifaschismus'“ die Rede, das als Gewalt befürwortend dargestellt wird. Eine differenzierte Auseinandersetzung mit Antifaschismus ist nicht zu finden.

Die Camp-Teilnehmer*innen sehen jedoch gerade jetzt ein Bekenntnis zum Antifaschismus als entscheidend. Der Einsatz am Peršmanhof und der daraus resultierende Bericht würden ganz klar autoritäre Tendenzen zeigen, die durch die fehlende Auseinandersetzung mit der Geschichte und eine Entdemokratisierung von Behörden begünstigt werden. „Wie kann es sein, dass sich eine Behörde so einfach selbstständig machen und solche Einsätze durchführen kann? Das ist schon ein Indiz für eine autoritäre Entwicklung“, meint Sam dazu.

Außerdem sei es eine Ausnahme, dass es überhaupt möglich ist, Einblicke in die Hintergründe eines solchen Einsatzes zu bekommen. „Es ist schon zu vermuten, dass auch in vielen anderen Fällen Polizeieinsätze gegen antifaschistische Aktivist*innen nach einem ähnlichen Schema ablaufen. Dass fadenscheinige Vorwände vorgeschoben und die rechtlichen Grenzen überschritten und ausgereizt werden“. Erst vergangenes Wochenende wurde bekannt, dass zwei Beamt *innen der Polizei einen Camp-Teilnehmer in seiner Wohnung in Wien aufsuchten und unter Vorwand seine Daten aufnahmen. Am Tag zuvor nahm er an einem Pressegespräch zum Polizeieinsatz am Peršmanhof teil. Sein Ausweis wurde dort durch einen Zufall nicht kontrolliert.

Rechtswidrige Datenerfassung

Was der Grund für diese Datenaufnahme war, soll ein Auskunftsbegehren klarstellen. Der Kommissionsbericht kam jedoch zu einem klaren Ergebnis. Der Einsatz Peršmanhof geschah unter Vorwand von Verwaltungsübertretungen. Im Bezug auf den ursprünglichen Vorwand des Verstoßes gegen das Campinggesetz gab es keine einzige Anzeige. Verwaltungsstrafen im Bezug auf Verstöße gegen Naturschutzgesetz und jene der Anstandsverletzung blieben bis jetzt aus. Der Bericht stellt fest, dass der Einsatz eigentlich ein anderes Ziel hatte – die Identitätsfeststellung der Camp-Teilnehmer*innen.

Die Daten wurden inzwischen von der Polizei an die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) weitergegeben. Der Bericht erklärte die Weitergabe dieser Daten als Verletzung des Grundrechts auf Datenschutz, da es keine gesetzliche Ermächtigung gegeben habe. Die rechtliche Grundlage solle jedoch von der DSN selbst zu prüfen sein. Für die Camp-Teilnehmer *innen ist das nicht nachvollziehbar. „Es ist nicht klar, ob die Daten gelöscht werden und der Prozess selbst ist überhaupt nicht transparent“, erklärt Sam. Der Anwalt von drei Betroffenen, Clemens Lahner, hat diesbezüglich bereits eine Datenschutzbeschwerde angekündigt.

All das zeichnet ein klares Bild. Während Antifaschist*innen kriminalisiert und ihre Daten rechtswidrig aufgenommen und weitergegeben werden, werden rechtsextreme und faschistische Tendenzen toleriert. Der Aufmarsch der Identitären am Tag vor dem Einsatz am Peršmanhof zog über 50 vorübergehende Festnahmen und über 200 Anzeigen nach sich – allesamt für Gegendemonstrant *innen. Währenddessen werden Polizist *innen für ihren rechtswidrigen Einsatz gelobt und Aktivist *innen unter Vorwand in ihren privaten Wohnungen aufgesucht und eingeschüchtert. Das Ergebnis der Verfahren zum Amtsmissbrauch, sowie jenes der Datenschutzbeschwerde bleiben abzuwarten. Sie sind jedoch nicht ausreichend zur Aufarbeitung des Vorfalls und erst recht nicht zur Bekämpfung einer autoritären Wende, die sich seit Jahren in österreichischen Institutionen zuträgt.

Der gemeinnützige Verein Društvo/Verein Peršman lukriert sein Budget ausschließlich aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und Förderungen und kann hier unterstützt werden.

Titelbild: KSŠŠD

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