Fünf zermürbende Prozesstage, kein Erkenntnisgewinn – nur die Bestätigung, dass Ungarns Justiz an einer fairen Verhandlung weiter kein Interesse zeigt. Gleichzeitig erklärt Orbán die „Antifa“ zur Terrororganisation. Bjarne Duckert berichtet aus Budapest.
Nach bislang elf Verhandlungstagen bleibt die Beweislage gegen Maja ausgesprochen dünn. Keine*r der geladenen Zeug*innen konnte Maja identifizieren. Das Verfahren ist geprägt von technischen Pannen und einer konfusen Beweisführung durch Richter und Staatsanwaltschaft. Ursprünglich sollte das Urteil am 8. Oktober fallen. Nun wird der Prozess bis in den Jänner verlängert. Unterstützer*innen kritisieren den Aufschub: Mehr als drei weitere Monate Isolationshaft stehen der non-binären Person Maja T. bis zur Urteilsverkündung bevor.
Haftbedingungen bleiben menschenunwürdig
Seit Juni 2024 sitzt Maja T. in ungarischer Isolationshaft. Vorgeworfen wird Maja eine Beteiligung an Angriffen auf Neonazis beim „Tag der Ehre“ 2023 in Budapest. Der Fall ist Teil des sogenannten „Budapest-Komplex“. Er gilt vielen als politisch motivierter Schauprozess der autokratischen, queerfeindlichen Regierung Ungarns. Die Auslieferung aus Deutschland erfolgte, obwohl beim Bundesverfassungsgericht noch ein Eilantrag vorlag – später stellte das Gericht in Karlsruhe fest, dass sie rechtswidrig war. Es herrschen seit mehr als einem Jahr menschenunwürdige Haftbedingungen: Maja berichtet von totaler Isolation, Überwachung, unzumutbaren hygienischen Zuständen. Zudem kritisiert Maja gewaltvolle Nacktkontrollen, die sie*er über sich ergehen lassen muss, inklusive Schmerzgriffen, Fixierung auf dem Boden und unfreiwilliges Ausziehen der Unterhose. „Dies hinterlässt jedes Mal Narben“, erklärt Maja im Gerichtsaal. Trotzdem setzt sich die deutsche Bundesregierung bis heute nicht nachhaltig für eine Rücküberstellung der*des Antifaschist*in ein.
Keine neuen Beweise
Auch die Prozesstage im September und Oktober brachten keine neuen Beweise hervor, die eine Tatbeteiligung von Maja T. klar belegen könnten. Zwar will die ungarische Staatsanwaltschaft Maja auf Überwachungsvideos in der Nähe eines Tatorts erkannt haben. Die Bildqualität ist jedoch durchweg so schlecht, dass eine eindeutige Identifikation kaum möglich ist. Die Beweisführung wirkt konstruiert. Majas deutscher Anwalt Sven Richwin kritisiert gegenüber Legal Tribune Online, der Richter lege die gewünschte Interpretation oft schon vor dem Abspielen der Videos fest. Hinzu kommen technische Probleme am laufenden Band: Videos lassen sich nicht abspielen, zwischen Tatorten und Zeitpunkten wird scheinbar wahllos hin und hergesprungen. Während die Anklageschrift von „möglicherweise lebensgefährlichen Verletzungen“ der attackierten Neonazis spricht, belegen medizinische Gutachten das Gegenteil. Fast alle Blessuren waren binnen fünf bis acht Tagen verheilt.
Die Vorverurteilung Majas bleibt offenkundig. Ein erneuter Antrag auf Verlegung von der Untersuchungshaft in den Hausarrest wurde, wie schon im Juni, abgelehnt. Begründung: Die Solidaritätsaktionen antifaschistischer Gruppen seien ein Beleg für Majas Zugehörigkeit zu einer angeblich gewaltbereiten linken Struktur. Ein absurdes Argument, das Solidarität und antifaschistischen Aktivismus pauschal kriminalisiert.
Martin Schirdewan, Europaabgeordneter und Fraktionschef von „The Left“, war zum dritten Mal beim Prozess in Budapest anwesend. Er kritisiert den Prozess gegen Maja T. scharf: „Dieser Schauprozess verletzt weiter jegliche rechtsstaatliche Prinzipien. Ich fordere die Bundesregierung, und ganz besonders den Außenminister Wadephul auf, sich endlich für Majas Rückkehr nach Deutschland einzusetzen.“ Sein Parteigenosse Luke Hoß, der ebenfalls bei einem Prozesstag anwesend war, bringt eine Staatenbeschwerde gegen Ungarn ins Spiel, wegen Verstößen gegen die Europäischen Menschenrechtskonventionen. „Deutschland hat die Pflicht, alle Möglichkeiten auszuschöpfen“, so der Bundestagsabgeordnete.
Kriminalisierung der Antifa und rechte Handshakes
Unterdessen verkündete Ungarns Ministerpräsident Viktor Orbán, die „Antifa“ als terroristische Organisation einzustufen. In der entsprechenden Veröffentlichung im Gesetzesblatt verweist er ausdrücklich auf die vermeintliche Gruppierung um Maja T.: eine Unterstützung der „Antifa“ könne künftig mit Landesverweis, Einreiseverbot oder sogar Haftstrafen geahndet werden.
Unterstützer*innen vor Ort wird es zunehmend schwerer gemacht, ihre Solidarität sichtbar zu zeigen: Seit Kurzem darf auf Kundgebungen vor Gericht keine Musik mehr über Lautsprecher gespielt werden. Auch Megafone sind verboten. Dennoch gelang es ihnen, zum Ärger der Behörden, sich immer wieder im Gerichtssaal Gehör zu verschaffen, wenn laute „Free Maja!“-Rufe den Verhandlungsraum erfüllten. Dass Polizei und Mitglieder der Neonazigruppe „Betyársereg“ sich besser zu verstehen scheinen, ist offensichtlich: Unterstützer*innen beobachteten den Einsatzleiter, wie er Neonazis die Hand schüttelte und scherzte (siehe Foto). Auch war der geplante Kundgebungsort mit Hundekot beschmiert. Ein klarer Hinweis auf Einschüchterung durch die Neonazis.

München, Paris, Brüssel – Antifaschist*innen europaweit unter Druck
Antifaschist*innen sind derzeit europaweit verstärkt staatlicher Repression ausgesetzt – auch außerhalb von Ungarn. In München verurteilte das Oberlandesgericht vor zwei Wochen Hanna S. zu fünf Jahren Haft wegen Körperverletzung und nach dem umstrittenen Paragrafen 129 („Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung“). Auch sie soll im Februar 2023 in Budapest dabei gewesen sein.
Ebenso betroffen ist der in Deutschland aufgewachsene syrische Staatsbürger Zaid A., der zwar unter Auflagen auf freiem Fuß war, jedoch akut von einer Auslieferung nach Ungarn bedroht war. In der Hoffnung, dort nicht ausgeliefert zu werden, stellte er sich vergangene Woche den französischen Behörden.
Einen kleinen Erfolg gab es am 7. Oktober im Europaparlament: In einer denkbar knappen Abstimmung (306 zu 305 Stimmen bei 17 Enthaltungen) wurde die Immunität der italienischen EU-Abgeordneten Ilaria Salis nicht aufgehoben. Auch ihr wirft der ungarische Staat eine Beteiligung an den antifaschistischen Gegenaktionen zum „Tag der Ehre“ 2023 vor.
Ausblick
Die Verhandlung gegen Maja T. wird im Jänner fortgesetzt. Neue Prozesstermine sind für den 14., 16., 19. und 22. des ersten Monats des Jahres 2026 angesetzt. Am letzten Tag soll das Urteil verkündet werden. Im Falle einer Verurteilung drohen Maja bis zu 24 Jahre Haft.
Laufende Informationen gibt es auf Instagram: @free.maja.
Alle bisherigen Artikel von Bjarne Duckert zum Prozess in Budapest findet ihr hier.
Titelbild: Marta Massa