Nach einem Jahr und 17 Prozesstagen ist am 4. Februar das Urteil gegen Maja T. gefallen: acht Jahre Gefängnis. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung legen Revision ein. Ein politischer Schauprozess findet sein vorläufiges Ende.
Der Prozess gegen Maja T. begann vor einem Jahr und war von fortlaufenden Verzögerungen und Verfahrensproblemen geprägt. Ursprünglich war das Urteil für den 8. Oktober 2025 angesetzt, später für den 22. Januar, schließlich fiel es nun am 4. Februar. Das Gericht begründete die Verschiebungen mit der Verzögerung eines psychologischen Gutachtens, das schließlich erst am Tag des Urteils verlesen wurde. Gleichzeitig hatten sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung ihre Abschlussplädoyers bereits im Januar gehalten. Dass mögliche Beweismittel erst im Nachhinein verlesen werden sollten, gilt nach juristischer Logik als absurd und steht exemplarisch für die politische Inszenierung des gesamten Verfahrens. Nicht übersetzte Beweismittel, massive Verfahrensfehler und die rechtswidrige Auslieferung ergänzen diesen Eindruck.
Antifaschistische Angriffe und internationale Repression
Gegenstand der Anklage ist die angebliche Beteiligung an antifaschistischen Angriffen auf Neonazis im Rahmen des sogenannten „Tag der Ehre“ in Budapest 2023. Die Veranstaltung gilt als internationales Vernetzungstreffen der europäischen rechtsextremen Szene und als Schaulaufen militanter Neonazi-Gruppierungen. Auf die Vorfälle folgte eine massive Repressionswelle in Deutschland, Frankreich und Italien. Die jungen Beschuldigten – die meisten zwischen 20 und 30 Jahre alt – tauchten unter, um einer Auslieferung an den ungarischen Staat zu entgehen. Einzig Maja T. wurde in Deutschland gefasst und in einer Nacht-und-Nebel-Aktion im Juni 2024 an die ungarischen Behörden ausgeliefert. Diese Auslieferung wurde später vom deutschen Bundesverfassungsgericht als rechtswidrig eingestuft; dennoch bildete sie die Grundlage für den Prozess im autoritären Ungarn. Was formal als Strafverfahren geführt wurde, stellt sich in seiner Gesamtheit als Kette von Rechtsverletzungen, politischer Voreingenommenheit und struktureller Unfairness dar.
Keine Beweise, politische Vorverurteilung
Während Majas Anwalt Freispruch forderte, verlangte die Staatsanwaltschaft eine deutlich höhere Strafe: bis zu 24 Jahre Haft wegen der angeblichen Beteiligung an zwei Angriffen, sowie der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung. Die Beweisgrundlage besteht jedoch ausschließlich aus Indizien und unscharfen Kameraaufnahmen, auf denen Maja nicht identifizierbar ist. Es existieren keine Augenzeug*innen, keine DNA-Spuren, keine direkten Beweise, keine belastbaren Identifizierungen durch Kameraaufnahmen.
Die politische Dimension des Verfahrens ist offen sichtbar. Die ungarische Regierung stufte „die Antifa“ als Terrororganisation ein und Ministerpräsident Viktor Orban forderte persönlich ein hartes Urteil gegen Maja T. Damit wurde das Verfahren politisch beeinflusst, lange bevor es zu einer gerichtlichen Bewertung kam. Nach der Einstufung untersagten die Behörden geplante Kundgebungen vor dem Gericht. Unterstützer*innen aus Deutschland mussten ihre Anreise absagen. Gleichzeitig konnten Neonazis verschiedener Gruppierungen ihre Einschüchterungsversuche vor dem Gerichtsgebäude fortsetzen – so auch am Tag der Urteilsverkündung.
Der Vorsitzende der Linksfraktion im Europäischen Parlament, Martin Schirdewan, der am Urteilstag in Budapest anwesend war, erklärte: „Das heutige Urteil gegen Maja T. ist das Ergebnis eines politischen Schauprozesses, der niemals in Ungarn hätte stattfinden dürfen. Hier wurde nicht nur eine Person verurteilt, sondern ein politisches Exempel statuiert.“
Konstruktion einer „kriminellen Vereinigung“
Teile der Urteilsbegründung des Richters Jozsef Sos stützen sich auf Unterlagen zu Johannes Domhöver, einem ehemaligen Mitglied der antifaschistischen Szene und Kronzeugen im Verfahren gegen Lina E in Dresden. Domhöver hatte Maja T. in seinen Aussagen von 2021/22 nie erwähnt. Dennoch wurden diese Aussagen herangezogen, um die Existenz einer kriminellen Vereinigung zu belegen. Domhöver wurde erst Kronzeuge, nachdem mehrere Vergewaltigungsvorwürfe gegen ihn öffentlich wurden, und nutzte seine Aussagen, um in den Zeugenschutz zu gelangen. Die Frage der Glaubwürdigkeit dieser Beweisquelle bleibt zentral, insbesondere angesichts ihrer politischen Instrumentalisierung im ungarischen und auch in deutschen Verfahren.

Emotionale Erklärung von Maja T.
Das Urteil lautet schließlich: acht Jahre Gefängnis. Es liegt unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, aber bleibt eine drastische Haftstrafe. In der emotionalen und ausdrucksstarken Abschlusserklärung sagte Maja T.: „Ich werde zurückkommen, als handelndes Subjekt. Sie werden mich nie zu einem verwaltbaren Objekt degradieren können.“ Zudem ergänzt Maja: „In mir sehnt sich nichts nach Gewalt. Da ist kein Wunsch, zu verletzen oder zu töten, ja mein Verstand sträubt sich dagegen. Ich will weder Tyrann*in noch Held*in sein.“ Zudem bekennt die 25-jährige Person sich zum wiederholten Male zum Antifaschismus: „Antifaschismus ist die notwendige Selbstverteidigung demokratischer Gesellschaften gegen das Totalitäre, das Autoritäre, gegen Vernichtung und Verachtung.“
Da beide Seiten Revision eingelegt haben, verbleibt Maja T. vorerst in ungarischer Haft. Ein Antrag auf Freilassung gegen Kaution lehnte das Gericht ab. Der Revisionsprozess kann sich bis zu einem Jahr hinziehen. Nach Abschluss der Revision könnte eine Überstellung nach Deutschland erfolgen, um die Haftstrafe dort zu verbüßen. Dies ist eine Zusage, die bereits im Rahmen der Auslieferung gemacht wurde. Unterstützer*innen vertrauen dieser Zusicherung jedoch nicht, da das gesamte Verfahren bislang von massiven Rechtsverletzungen geprägt ist. Sie kämpfen weiterhin für eine Rückkehr von Maja T. nach Deutschland. Neben Maja wurden auch Gabriele M. aus Italien (sieben Jahre Haft) und Anna M. aus Deutschland (zwei Jahre auf Bewährung), die in Abwesenheit angeklagt waren, schuldig gesprochen.
Solidarität europaweit
Am Ende des Prozesstages kam es zu starken Solidaritätsbekundungen im Gerichtssaal. Anwesende zeigten Banne und trugen T-Shirts, die gemeinsam das Wort „Schauprozess“ bildeten. Auch in Düsseldorf, wo am selben Tag ein Prozesstag gegen sechs weitere Beschuldigte des sogenannten „Budapest-Komplexes“ stattfand, kam es zu Solidaritätsaktionen mit Maja T. Das Verfahren am Oberlandesgericht Düsseldorf wurde daraufhin abgebrochen. Zudem gab es europaweit Demonstrationen, Kundgebungen und weitere Aktionsformen, um auf das Urteil aufmerksam zu machen. Das Urteil markiert das vorläufige Ende dieses Prozesses – nicht aber das Ende des politischen Konflikts um Maja T. und den gesamten Budapest-Komplex.
Titelbild: Marta Massa